AGB
Die Geschäftsbedingungen der KP mountaineering GmbH (nachfolgend KPm) sind transparent und klar formuliert. Wir empfehlen unserer Kundschaft, diese aufmerksam zu lesen und uns bei allfälligen Fragen zu kontaktieren.
1. Allgemeine Bedingungen
1.1 Definitionen
Für die Definition der Veranstaltung ist die Bezeichnung in der Ausschreibung massgebend. Jede Veranstaltung ist entweder als Expedition, Reise oder Tour bezeichnet. Veranstaltungen ohne Bezeichnung gelten als Reise. Für bestimmte Angebote gelten gesonderte Bestimmungen, auf welche in der jeweiligen Ausschreibung hingewiesen wird.
1.2 Vorbereitung
Gute körperliche Kondition sowie gute alpintechnische Kenntnisse sind für die Sicherheit der Teilnehmenden und das mögliche Gelingen der Veranstaltung unerlässlich. Alle Teilnehmenden bereiten sich unter anderem durch angemessenes Training auf die Veranstaltung vor. Die Vorbereitung und deren Gestaltung liegen in der Verantwortung der Teilnehmenden. Teilnehmende, die den körperlichen und alpintechnischen Anforderungen nicht gewachsen sind, kännen ohne jeglichen Erstattungsanspruch von der Veranstaltung ausgeschlossen werden und tragen die dadurch verursachten Mehrkosten.
1.3 Ausrüstung
Die Teilnehmenden sind für ihre persönliche Ausrüstung (inklusive Kleidung) selbst verantwortlich. Nur das Gruppenmaterial (wie in der Ausschreibung aufgeführt) wird vom Veranstalter zur Verfügung gestellt. Eine ausführliche Ausrüstungsliste steht online als Hilfsmittel zur Verfügung.
1.4 Leitung der Gruppe
Die Gruppe wird von einer durch den Veranstalter eingesetzten Leitung geführt. Angaben zur Leitung in der Ausschreibung sind rein informativ und nicht verbindlich. Die während der Veranstaltung getroffenen Entscheidungen und Weisungen der Leitung sind zu befolgen. Widersetzt sich eine teilnehmende Person den Entscheidungen, kann sie von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
Die ausgeschlossene Person hat, sobald es die Umstände erlauben, die vorzeitige Rückreise auf eigene Kosten und in eigener Verantwortung anzutreten. Es bestehen in diesem Fall keine Erstattungsansprüche gegenüber der Leitung oder dem Veranstalter.
Fällt die Leitung vor Antritt der Veranstaltung aus, liegt es im Ermessen des Veranstalters, eine Ersatzleitung zu stellen oder die Reise zu annullieren. Fällt die Leitung unterwegs aus (Unfall, Krankheit usw.), wählen die Teilnehmenden aus ihrem Kreis eine neue Leitung und benachrichtigen den Veranstalter unverzüglich.
1.5 Pflichten der Teilnehmenden
Die Teilnehmenden verpflichten sich zu gegenseitiger Anerkennung, Achtung, Hilfsbereitschaft und Kameradschaft. Respekt gegenüber der Leitung, weiteren Hilfspersonen sowie Dritten wird vorausgesetzt.
Die Teilnehmenden verpflichten sich, die Rechte, Sitten und Gebräuche der jeweiligen Gastländer zu beachten und sich umweltbewusst zu verhalten.
Zum Schutz der Angehörigen verpflichten sich die Teilnehmenden, im Falle eines Unfalles ohne ausdrückliche Einwilligung der Leitung oder des Veranstalters keine Informationen über die Veranstaltung, den Unfallhergang oder einzelne Teilnehmende an die Öffentlichkeit gelangen zu lassen. Sie sorgen zudem dafür, dass persönliche Nachrichten, Berichte, Briefe usw. von den Adressaten nicht veröffentlicht werden.
1.6 Versicherungen
Versicherungen sind Sache der teilnehmenden Person. Eine Annullationskosten- und Reiseversicherung ist für alle Teilnehmenden obligatorisch und selbst abzuschliessen. Diese Versicherungen sind im Preis der Veranstaltung nicht inbegriffen.
Mit der Anmeldung erklärt die teilnehmende Person, gegen alle mit der Expedition, Reise oder Tour verbundenen Risiken und Gefahren ausreichend versichert zu sein. Dazu zählen insbesondere Krankheit, Unfall und Diebstahl. Ebenfalls bestätigt wird, dass insbesondere Bergungs-, Rückführungs- und Annullationskosten gedeckt sind. Weiter erklärt die teilnehmende Person, über eine ausreichende Haftpflichtversicherung zu verfügen.
1.7 Zahlungsmodalitäten
Für Veranstaltungen der Kategorien Expeditionen und Reisen wird bei der Anmeldung in der Regel eine Anzahlung in Rechnung gestellt. Diese beträgt 20 % des Preises, maximal CHF 3000.–, bezogen auf den in der Ausschreibung ausgewiesenen Höchstbetrag (bei minimaler Teilnehmendenzahl). Für bereits konstituierte Gruppen (Sondergruppen) wird üblicherweise pro teilnehmende Person eine Anzahlung in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag ist bis zum auf der Rechnung vermerkten Zahlungstermin zu begleichen.
Die Anzahlung wird zu 100 % zurückerstattet, wenn der Veranstalter die Veranstaltung (Expedition oder Reise) vor der kommunizierten, garantierten Durchführung absagt.
Der Rest- oder Gesamtbetrag (wenn keine Anzahlung in Rechnung gestellt wurde) wird fällig, sobald feststeht, dass die Reise wie gebucht definitiv durchgeführt wird. Zusätzlich zum Reisepreis werden bestellte Sonderleistungen, die nicht im Basisangebot enthalten sind, in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag ist bis zum auf der Rechnung vermerkten Zahlungstermin zu begleichen.
Werden Rechnungen nicht fristgerecht beglichen, gilt dies als Rücktritt. In diesem Fall treten die Rücktrittsbedingungen in Kraft.
1.8 Preise
Die Preise sind in der jeweiligen Ausschreibung festgelegt.
Wird die in der Ausschreibung genannte erforderliche Teilnehmendenzahl nicht erreicht, kann der Veranstalter die Veranstaltung annullieren oder mit einer kleineren Teilnehmendenzahl durchführen. Bei Durchführung mit kleinerer Teilnehmendenzahl kann es zu Mehrkosten kommen, welche von den verbleibenden Teilnehmenden zu tragen sind.
Preiserhöhungen gegenüber den im Programm angegebenen Preisen bleiben insbesondere in folgenden Fällen vorbehalten: Anstieg der Beförderungskosten (z.B. durch Luftfahrtgesellschaften oder andere Transportunternehmen), Zunahme von Gebühren und Steuern sowie währungsbedingte Änderungen.
Für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz gilt der in der Ausschreibung angegebene Preis in CHF.
Für Personen mit Wohnsitz im Euro-Währungsraum gilt der in der Ausschreibung kommunizierte CHF-Preis. Dieser wird zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung in EUR umgerechnet und fakturiert. Für Personen aus Ländern ausserhalb des Euro-Währungsraumes wird der CHF-Preis zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung in USD umgerechnet und fakturiert.
Einzelne Veranstaltungen werden in Fremdwährung fakturiert. In diesem Fall wird in der Ausschreibung darauf hingewiesen; die Rechnungsstellung erfolgt in der kommunizierten Fremdwährung.
1.9 Haftung
Die Teilnahme an Expeditionen, Reisen oder Touren erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Die Haftung des Veranstalters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Veranstalter schliesst die Haftung für Hilfspersonen und Dritte aus. Der Veranstalter verfügt über eine Betriebsversicherung.
Die Haftung aus dieser Versicherung ist auf CHF 5’000’000.– pro Schadenfall begrenzt. Für Schäden, die keine Personenschäden sind, ist eine allfällige Ersatzpflicht auf das Zweifache des Reisepreises beschränkt.
1.10 Reisegarantie
Unser Unternehmen ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantiert die Sicherstellung der im Zusammenhang mit der Buchung einer Pauschalreise einbezahlten Beträge sowie die Rückreise.
1.11 Annullierung aufgrund höherer Gewalt
Ist die Annullierung einer Veranstaltung auf Umstände zurückzuführen, die der Veranstalter nicht zu verantworten hat, oder auf höherer Gewalt (z.B. Behördenbeschlüsse, Erdbeben, Pandemie usw.), erstattet der Veranstalter der teilnehmenden Person den einbezahlten Betrag nach Abzug bereits angefallener Kosten (z.B. administrativer Aufwand) sowie Zahlungen an Dritte.
1.12 Medizinische Betreuung und Impfungen
Impfungen sind Sache der teilnehmenden Person, ebenso vorgängige medizinische Überprüfungen und ärztliche Gesundheitsuntersuchungen.
Der Veranstalter ist bei einzelnen Veranstaltungen verpflichtet, medizinische Nachweise der Teilnehmenden einzuholen. Die teilnehmende Person verpflichtet sich, diese Nachweise fristgerecht zu liefern.
Die teilnehmende Person verpflichtet sich, die Veranstaltung nur in guter gesundheitlicher Verfassung anzutreten.
Die teilnehmende Person ist verantwortlich, persönliche Medikamente in genügender Menge mitzuführen. Muss die teilnehmende Person während der Veranstaltung Medikamente einnehmen, ist der Veranstalter darüber zu informieren.
1.13 Visa, Reisepass und Zoll
Mit der Anmeldung verpflichtet sich die teilnehmende Person, die in den jeweiligen Reiseländern geltenden gesetzlichen Einreise- und Zollbestimmungen einzuhalten und, soweit erforderlich, im Besitz eines gültigen Reisepasses zu sein. Über allfällig notwendige Visa informiert der Veranstalter.
1.14 Bild- und Videorechte
Während der Veranstaltungen können Bilder, Videos und Tonaufnahmen durch die Leitung, Teilnehmende oder Dritte erstellt werden, auf denen einzelne Personen erkennbar sein können. Übergibt die Leitung oder eine teilnehmende Person entsprechendes Material dem Veranstalter, steht es dem Veranstalter kostenlos zur freien Verwendung zur Verfügung, insbesondere für Bildergalerien, Printprodukte und Webseiten.
Für Veranstaltungsberichte können Bilder bereits während der Veranstaltung verwendet werden.
Wer der Veröffentlichung von Bildern, auf denen die eigene Person erkennbar ist, widersprechen will, hat dies dem Veranstalter vor Antritt der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen.
1.15 Letzte Informationen
Erhält eine teilnehmende Person sieben Tage vor Abflug keine letzten Informationen, hat sie sich umgehend beim Veranstalter zu melden.
1.16 Programmänderungen
Programmänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Programmänderungen und daraus resultierende Kosten gehen zulasten der Teilnehmenden. Auf das Erreichen vorgesehener Gipfel oder Ziele besteht kein Anspruch; der Veranstalter kann diesbezüglich keine Garantie geben.
1.17 Stornierung von Sonderleistungen
Bestellte zusätzliche Leistungen können nicht storniert werden.
1.18 Beanstandungen
Allfällige Beanstandungen wegen nicht gehöriger Erfüllung der Veranstaltung sind innerhalb von 30 Tagen schriftlich per Einschreiben an den Veranstalter zu richten.
1.19 Gericht und anwendbares Recht
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bern. Es gilt Schweizer Recht.
2. Expeditionen
Expeditionen sind Veranstaltungen, die in der Ausschreibung als «Expedition» bezeichnet sind. Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen gelten folgende besonderen Bestimmungen:
2.1 Rollen von Leitung und Teilnehmenden
Für die Teilnahme an einer Expedition werden solide Hochgebirgserfahrung, hervorragende Kondition und sehr gute Gesundheit vorausgesetzt. Die teilnehmende Person muss sich im kombinierten Gelände (Schnee, Eis, Fels) selbstständig und sicher bewegen können.
Die Leitung steht während der Expedition für die Gesamtleitung der Gruppe zur Verfügung, nicht für die individuelle Betreuung einzelner Personen.
Alle Teilnehmenden verpflichten sich, sich nach besten Kräften an allen erforderlichen Arbeiten während der Veranstaltung zu beteiligen.
2.2 Anmeldung zu Expeditionen
Mit dem von der teilnehmenden Person vollständig ausgefüllten Formular erfolgt die verbindliche Anmeldung zur Expedition gemäss Formularangaben. Die teilnehmende Person bestätigt, die AGB gelesen und verstanden zu haben und damit einverstanden zu sein. Sie erklärt ausserdem, die Teilnahmevoraussetzungen zu erfüllen.
Die Anmeldung ist ein Antrag zum Vertragsabschluss; der Vertrag kommt erst mit der Bestätigung des Veranstalters zustande. Die Anmeldung ist rechtlich verbindlich. Mit der Bestätigung wird der weitere Verlauf bis zum Beginn der Expedition aufgezeigt.
Der Veranstalter behält sich vor, Anmeldungen jederzeit ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2.3 Expeditions-Besprechungstreffen
Wird ein Besprechungstreffen kommuniziert, ist dieses integraler Bestandteil der Veranstaltung. Die Teilnahme wird vorausgesetzt. Der Termin wird frühzeitig bekanntgegeben.
2.4 Zahlungstermin Expeditionen
Mit der Durchführungsbestätigung kann der Veranstalter 100 % des Gesamtbetrages in Rechnung stellen. Mit der Schluss- oder Restrechnung werden alle Zusatzleistungen abzüglich allfälliger Anzahlungen, Rabatte und Gutscheine verrechnet.
Massgebend ist der auf der Rechnung angegebene Zahlungstermin. Sind nicht alle Rechnungen, die die Veranstaltung betreffen, beglichen, kann der Veranstalter Teilnehmende von der Veranstaltung ausschliessen.
2.5 Rücktritt Expeditionen
Bei einem Rücktritt, unabhängig vom Zeitpunkt, ist eine Bearbeitungsgebühr von CHF 200.– fällig. Zusätzlich schuldet die teilnehmende Person folgenden Anteil des zum Zeitpunkt des Rücktrittes in Rechnung gestellten Preises:
- bis 180 Tage vor Abreise: 10 %
- bis 120 Tage vor Abreise: 30 %
- 119 bis 60 Tage vor Abreise: 80 %
- 59 bis 0 Tage vor Abreise: 100 %
3. Reisen
Reisen sind Veranstaltungen, die in der Ausschreibung als «Reise» bezeichnet sind. Veranstaltungen, die im Programm weder als «Expedition» noch als «Tour» bezeichnet sind, gelten als Reisen. Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen gelten folgende besonderen Bestimmungen:
3.1 Rollen von Leitung und Teilnehmenden
Für die Teilnahme an einer Reise werden solide Hochgebirgserfahrung, hervorragende Kondition und sehr gute Gesundheit vorausgesetzt. Die teilnehmende Person muss sich im Gelände selbstständig und sicher bewegen können.
Die Leitung steht während der Veranstaltung für die Gesamtleitung der Gruppe zur Verfügung, nicht jedoch für die individuelle Betreuung einzelner Teilnehmender.
Alle Teilnehmenden verpflichten sich, sich nach besten Kräften an allen erforderlichen Arbeiten während der Veranstaltung zu beteiligen.
3.2 Anmeldung zu Reisen
Mit dem von der teilnehmenden Person vollständig ausgefüllten Formular erfolgt die verbindliche Anmeldung zur Reise gemäss Formularangaben. Die teilnehmende Person bestätigt, die AGB gelesen und verstanden zu haben und damit einverstanden zu sein. Sie erklärt ausserdem, die Teilnahmevoraussetzungen zu erfüllen.
Die Anmeldung ist ein Antrag zum Vertragsabschluss; der Vertrag kommt erst mit der Bestätigung des Veranstalters zustande. Die Anmeldung ist rechtlich verbindlich. Mit der Bestätigung wird der weitere Verlauf bis zum Beginn der Veranstaltung aufgezeigt.
Der Veranstalter behält sich vor, Anmeldungen jederzeit ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3.3 Reise-Besprechungstreffen
Wird ein Besprechungstreffen kommuniziert, ist dieses integraler Bestandteil der Veranstaltung. Die Teilnahme wird vorausgesetzt. Der Termin wird frühzeitig bekanntgegeben.
3.4 Zahlungstermin Reisen
Mit der Durchführungsbestätigung kann der Veranstalter 100 % des Gesamtbetrages in Rechnung stellen. Mit der Schluss- oder Restrechnung werden alle Zusatzleistungen abzüglich allfälliger Anzahlungen, Rabatte und Gutscheine verrechnet.
Massgebend ist der auf der Rechnung angegebene Zahlungstermin. Sind nicht alle Rechnungen, die die Veranstaltung betreffen, beglichen, kann der Veranstalter Teilnehmende von der Veranstaltung ausschliessen.
3.5 Rücktritt Reisen
Bei einem Rücktritt, unabhängig vom Zeitpunkt, ist eine Bearbeitungsgebühr von CHF 200.– fällig. Zusätzlich schuldet die teilnehmende Person folgenden Anteil des zum Zeitpunkt des Rücktrittes in Rechnung gestellten Preises:
- bis 180 Tage vor Abreise: 10 %
- bis 120 Tage vor Abreise: 20 %
- 119 bis 60 Tage vor Abreise: 80 %
- 59 bis 0 Tage vor Abreise: 100 %
4. Touren
Touren sind geführte Berg-, Ski-, Wander- und Klettertouren, die in der Ausschreibung als «Tour» bezeichnet sind. Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen gelten folgende besonderen Bestimmungen:
4.1 Rollen von Leitung und Teilnehmenden
Für die Teilnahme an einer Tour werden solide Hochgebirgserfahrung, hervorragende Kondition und sehr gute Gesundheit vorausgesetzt. Die teilnehmende Person muss sich im Gelände selbstständig und sicher bewegen können.
Die Leitung steht für die Tourenleitung zur Verfügung.
4.2 Anmeldung zu Touren
Mit dem von der teilnehmenden Person vollständig ausgefüllten Formular erfolgt die verbindliche Anmeldung zur Tour gemäss Formularangaben. Die teilnehmende Person bestätigt, die AGB gelesen und verstanden zu haben und damit einverstanden zu sein. Sie erklärt ausserdem, die Teilnahmevoraussetzungen zu erfüllen.
Die Anmeldung ist ein Antrag zum Vertragsabschluss; der Vertrag kommt erst mit der Bestätigung des Veranstalters zustande. Die Anmeldung ist rechtlich verbindlich. Mit der Bestätigung wird der weitere Verlauf bis zum Beginn der Veranstaltung aufgezeigt.
Der Veranstalter behält sich vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
4.3 Zahlungstermin Touren
Mit der Buchungsbestätigung kann der Veranstalter 100 % des Gesamtbetrages in Rechnung stellen. Sind nicht alle Rechnungen, die die Veranstaltung betreffen, beglichen, kann der Veranstalter Teilnehmende von der Veranstaltung ausschliessen.
4.4 Rücktritt Touren
Bei einem Rücktritt, unabhängig vom Zeitpunkt, ist eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.– fällig. Zusätzlich schuldet die teilnehmende Person folgenden Anteil des zum Zeitpunkt des Rücktrittes in Rechnung gestellten Preises:
- 60 bis 31 Tage vor Abreise: 30 %
- bis 22 Tage vor Abreise: 80 %
- bis 10 Tage vor Abreise: 90 %
- später: 100 %
5. Individuell organisierte Angebote/Veranstaltungen/Privattouren.
Individuell organisierte Angebote/Veranstaltungen/Privattouren können in allen Kategorien (Expedition, Reise, Tour) vorkommen und gilt für Gruppen wie auch für Einzelpersonen.
- Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen.
- Es wird 100% des/der Angebots/Veranstaltungen/Privattour in Rechnung gestellt.
- Es gelten die jeweiligen AGB (exkl. die Rücktrittsbedingungen).
- Bei einer Abmeldung/einem Rücktritt sind immer 100% des Gesamtpreises fällig.
6. Rücktritt durch den Veranstalter
Der Veranstalter behält sich vor, Veranstaltungen bei zu geringer Teilnehmendenzahl abzusagen. Sagt der Veranstalter eine Veranstaltung ab, wird der einbezahlte Betrag zu 100 % zurückerstattet. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.
Bern, 22.12.2025
